Straubinger (CSU) kritisiert Scholz-Vorschlag nach Paritätsgesetz

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Max Straubinger kritisiert den Vorschlag von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), eine Parität der Geschlechter in den Parlamenten gesetzlich vorzuschreiben. „Unabhängig von der Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme, die ich stark anzweifle, wäre ein derartiges Gesetz mit Sicherheit verfassungswidrig, weil es gegen die im Grundgesetz verankerten Prinzipien der Freiheit und Gleichheit der Wahl verstoßen würde“, so Straubinger in einer Pressemitteilung.

Scholz hatte sich auf einer SPD-Veranstaltung für ein Paritätsgesetz in Parlamenten ausgesprochen und verfassungsrechtliche Bedenken zurückgewiesen. Straubinger widerspricht, er lehnt Quotenregelungen prinzipiell ab, insbesondere für gewählte Institutionen wie Parlamente. Außerdem verweist der CSU-Abgeordnete darauf, dass mit Thüringen und Brandenburg bereits zwei Landesverfassungsgerichte Paritätsgesetze für verfassungswidrig erklärt haben.

Völlig zurecht, so Straubinger: „Das Geschlecht eines Kandidaten darf selbstverständlich ebenso wie Hautfarbe oder Herkunft bei einer Wahl keine Rolle spielen. Alle müssen die gleichen Chancen haben. Der Staat hat sich hier nicht einzumischen, indem er bestimmte Eigenschaften bevorzugt“, sagt Straubinger. „Wenn einzelne Parteien wie SPD und Grüne ihre eigenen Wahllisten abwechselnd mit Frauen und Männern besetzen wollen, dann ist das ihre Sache. Aber grundsätzliche Paritätsregelungen für alle vorzuschreiben ist undemokratisch und auch eine Missachtung der Wahlfreiheit der Bürger. Jeder Wähler muss frei entscheiden können, welche Kandidaten er am geeignetsten für ein Mandat hält.“