Gegen Abschaffung: Minijobs sind beliebt bei Beschäftigten und Unternehmern

Zu den Anträgen der Linksfraktion und der FDP zu Minijobs erklärt der CSU-Bundestagsabgeordnete Max Straubinger, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Auf Anträge der Linksfraktion und der FDP hat der Bundestag heute über Minijobs debattiert. Die Linke fordert eine Sozialversicherungspflicht für Minijobs und damit de facto deren Abschaffung. Dagegen habe ich mich in
meiner Rede deutlich dagegen positioniert.
Viele Menschen arbeiten wegen der geringen Hürden und des vergleichsweise hohen Nebenverdienstes bei geringer Arbeitszeit gern in Minijobs, gerade junge Menschen wie Schüler und Studenten. Minijobs sind aber auch eine gute Möglichkeit für Hartz-IV-Empfänger oder Menschen mit Behinderung, die erwerbsunfähig sind, sich in einem
eingeengten Arbeitsumfeld zu bewegen. Außerdem gibt es viele ältere Menschen in Deutschland, für die Minijobs
am Ende des Berufsweges ein sinnstiftender Übergang in das Rentenalter sind, beziehungsweise im Rentenalter eine gute Möglichkeit, sich etwas dazu zu verdienen. Die fragen sich: Warum soll ich für meinen Minijob Sozialversicherung zahlen?
Mit ihrem Antrag würde die Linke Minijobs de facto abschaffen. Diese sind jedoch bei Beschäftigten wie Unternehmern wegen ihrer Flexibilität beliebt. Ihre Abschaffung wäre kontraproduktiv und könnte Schwarzarbeit fördern.

Die Linke fordert außerdem im Zuge der Überführung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eine Arbeitszeit von mindestens 22 Stunden pro Woche, zusätzlich soll der gesetzliche Mindestlohn umgehend auf mindestens zwölf Euro erhöht werden. Die Forderung nach mindestens 22 Stunden Arbeitszeit pro Woche geht bei klassischen Minijobs wie Zeitung austragen völlig an der Realität vorbei. Ein Mindestlohn von zwölf Euro würde nur dazu führen, dass Arbeitsplätze abgebaut werden.

In der Debatte gab es auch eine Forderung der FDP nach einer dynamischen Erhöhung der Minijobgrenze auf das Sechzigfache des Mindestlohnes. Auch das lehne ich unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung von Arbeitnehmern ab, die mit ihren Beiträgen zum Sozialstaat beitragen. Die Bundesregierung hat bewusst die Grenze bei Midijobs bis 1300 Euro ausgedehnt, um einen Wechsel vom sozialversicherungsfreien Minijob in versicherungspflichtige Tätigkeiten
attraktiv zu machen und den Menschen einen fließenden Übergang von der geringfügigen Beschäftigung in die sozialversicherungspflichtige zu ermöglichen.