Zur Campakt-Aktion "Arbeitsschutzkontrollgesetz"

Der Ausbruch von Corona in den Fleischbetrieben von Müller, Westfleisch, Thönnies und andere hat das mediale Interesse auf die Zustände in der Schlachtbranche gelenkt. Sicherlich gab und gibt es daran viel zu kritisieren und manche Zustände sind nicht tragbar. Trotzdem ist es wichtig die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten, insbesondere bei der Wohnunterbringung richtig zuzuordnen. 

Angesichts der jetzigen Entwicklung bei Corona kann der Ausbruch von Corona in den Schlachtbetrieben wohl nicht den Unternehmern zugeordnet werden, sondern den kühlen Temperaturen in den Schlachtbetrieben, die der Hygiene geschuldet sind. 

Aber nun zum Gesetzesvorhaben des BM Heil.
Der Bundesminister Heil will die Zustände in der Fleischwirtschaft mit Verbot der Werkverträge und der Leih- und Zeitarbeit angeblich verbessern.

Für die Union und für mich gelten, dass -unabhängig davon ob festangestellt, Werkvertrag oder Zeitarbeit- der Arbeitsschutz wie der Gesundheitsschutz der Beschäftigten einzuhalten sind.  Die Überwachung dieser gesetzlichen Regelungen ist eine Kontrollaufgabe der Bundesländer wobei ich den Eindruck habe, dass diesen Kontrollaufgaben zu wenig Beachtung beigemessen wurde. In diesem Zusammenhang bin ich sehr erstaunt, wenn bei Kontrollen in Nordrhein-Westfalen bei 30 Fleischbetrieben ca. 8700 Verfehlungen festgestellt werden aber dann nur 64 Bußgeldverfahren und kein einziges Strafverfahren eingeleitet wurden.

Deshalb unterstütze ich ausdrücklich, dass mit dem Gesetzesvorschlag die Kontrollen durch die Bundesländer verstärkt werden müssen. Die Länder wären nach den derzeitig geltenden gesetzlichen Regelungen aber heute schon dazu in der Lage.

Dem Verbot der Werkverträge stehe ich kritisch gegenüber, da BM Heil erklärt hat, diese auch in anderen Branchen zu verbieten. Der Werkvertrag, der täglich In allen Branchen stattfindet, ist eine erbrachte Dienstleistung und in einer arbeitsteiligen Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. Zudem hat die Schlachtindustrie angekündigt, alle Mitarbeiter der Werkvertragsunternehmen in der Schlachtung zum 1. Januar 2021 zu übernehmen.

In der Fleischwirtschaft gibt es auch saisonale Schwankungen wie Ostern, Weihnachten oder die Grillsaison. Außerdem initiiert der Lebensmitteleinzelhandel oft Verkaufsaktionen. Das bedeutet, dass es Arbeitsspitzen in den Betrieben gibt. Deshalb ist es notwendig, dass diese Arbeitsspitzen mit dem Einsatz von Zeitarbeitnehmern bewerkstelligt  werden können. BM Heil blockiert hier.

Im Fleischer- und Metzgerhandwerk hatten wir bisher keine Probleme. Deshalb ist es auch nicht statthaft, das Handwerk nach der Zahl der Mitarbeiter zu definieren und wer mehr wie 49 Mitarbeiter hat, unabhängig ob geringfügig oder Vollzeit beschäftigt, wird der Fleischindustrie zugeschlagen. Hier muss eine andere Definition des Handwerks von Bundesminister Heil erbracht werden.

Außerdem hat BM Heil ein sogenanntes Kooperationsverbot im Gesetz verankert, was abgestimmte Betriebsabläufe verbietet und Bereiche wie die Kuttelei nicht mehr in eigener Betriebsverantwortung führen lässt. Dieses Kooperationsverbot war nie mit der Union abgesprochen und muss deshalb entfernt werden. 

Wie Sie meinen langen Ausführungen entnehmen können, muss sich BM Heil bei dem Gesetz in den drei Bereichen, Zeitarbeit, Handwerk und Kooperationsverbot bewegen. Nicht die Union und ich blockieren, sondern die SPD und der Bundesminister. 

CDU/ CSU  und ich arbeiten daran, dass  der Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz für alle Mitarbeiter eines Schlachthofes – ob festangestellt, im Werkvertrag oder der Zeitarbeit eingehalten werden und es menschenwürdige Wohnbedingungen, die in der Verantwortung der Unternehmer sind, geben wird.