Organspende

Diskussion und persönliche Haltung

In einer Expertenrunde zur Organspende wurde diese Woche hier im Bundestag ein neuer Gesetzesentwurf diskutiert, der als Gegenentwurf zur Widerspruchslösung steht. Darin wurde eine erweiterte Entscheidungslösung vorgestellt und soll durch bessere Aufklärung, mehr Möglichkeiten der Abgabe der Entscheidung und vor allem durch Freiwilligkeit der Spende die Bereitschaft der Bürger erhöhen, sich für eine Organspende zu entscheiden. Ein Online-Register, die Möglichkeiten sich beim Hausarzt oder Ausweisstellen zu informieren und die Entscheidung dort eintragen zu lassen, aber auch eine Verbesserung der medizinischen Ausbildung sind vorgesehen.

Im Fachgespräch sprachen sich Vertreter aus Medizin, Ethik, Kirche und Recht, aber auch die Chefin der staatlichen Transplantations-Organisation aus Spanien geschlossen für die Entscheidungslösung aus. Gerade Spanien gilt als Vorzeige-Land bei den Organspendezahlen und selbst die Vertreterin der staatlichen Transplantations-Organisation Dr. Beatriz Dominguez-Gil betonte, dass die hohen Zahlen dort nicht an der Widerspruchslösung liegen. Vielmehr kam es auch dort erst nach einer Änderung der Strukturen und der Krankenhausorganisation, als auch einer engen Zusammenarbeit mit den Medien mit Aufklärungskampagnen zu steigenden Zahlen.

Als eines der größten Probleme in Deutschland wurden die nicht erkannten potentiellen Spender identifiziert. Der erste Schritt – das Erkennen, dass ein Patient ein möglicher Spender ist – wird laut einer Studie in nur 10% der Fälle erreicht, weswegen es gar nicht erst dazu kommt in Erfahrung zu bringen, ob der Patient zur Spende bereit gewesen wäre.

Die mir ausgesprochen wichtige Freiwilligkeit der Spende wurde auch beim Fachgespräch durch die Experten betont. Rechtlich ist es nicht unproblematisch eine Nicht-Entscheidung zur Zustimmung zu machen. Selbst in Spanien, wo die Widerspruchslösung gilt, wird sie in der Praxis nicht angewandt, sondern es wird nur nach Zustimmung transplantiert. Studien belegen, dass die Ursachen für hohe Spenderzahlen vielmehr in den Krankenhausstrukturen, der Ausbildung der Ärzteteams und der Aufklärung der Bevölkerung liegen. Rechtlich gilt das Prinzip der Erforderlichkeit – sollte ein milderes, weniger belastendes Mittel, das den Zweck ebenso gut zu fördern mag, zur Verfügung stehen, sollte dies und kein anderes gewählt werden. Die Entscheidungslösung kann, wenn durch die richtigen strukturellen Maßnahmen begleitet, zum Ziel der höheren Organspendequoten führen, ohne dabei aber in Selbstbestimmung und Freiwilligkeit einzugreifen.