Straubinger: „Betriebe und Stromversorgung sind gesichert“

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich zusammen mit SPD und Grünen auf ein Biogas-Paket verständigt, das in dieser Sitzungswoche beschlossen wird. „Bei der Bioenergie besteht dringender Handlungsbedarf. Leider haben SPD und Grüne erst nach dem Scheitern der Ampel-Regierung auf den letzten Metern der Wahlperiode ein völlig unzureichendes Paket vorgelegt. In intensiven Gesprächen konnten CSU und CDU aber noch grundlegende Verbesserungen im Sinne der Biogas-Anlagenbetreiber erreichen und werden daher zustimmen. Denn die Betreiber brauchen dringend Planungssicherheit“, sagt der CSU-Bundestagsabgeordnete und Agrarpolitiker Max Straubinger.

Straubinger erklärt, dass die Ausschreibungsrunden für die Förderung von Biogasanlagen in den letzten Jahren mehrfach stark überzeichnet waren. „Tausenden Biogasanlagen fehlte die Perspektive. Damit waren nicht nur Betriebe gefährdet, sondern auch die Stromversorgung durch Hunderte Nahwärmenetze, die von den Biogasanlagen mit Wärme versorgt werden. Bayern wäre mit rund 3000 Biogasanlagen besonders betroffen.“

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) habe es über Jahre versäumt, dieser Entwicklung entgegenzuwirken, kritisiert Straubinger. Die Unionsfraktion hatte ihn bereits 2023 in einem Antrag im Bundestag zum Handeln aufgefordert. Nun sei endlich der Durchbruch gelungen dank Beteiligung von CSU und CDU: Das Ausschreibungsvolumen wird deutlich erhöht, auf 1300 Megawatt für 2025 und 1126 MW für 2026. Insgesamt wird die Ausschreibungsmenge 2025 bis 2028 von 1300 MW auf 2828 MW verdoppelt, einschließlich Biomethan sind es sogar 3524 MW.

Statt einer vierfachen Überbauung und damit hohen Kosten für die Anlagenbetreiber, wie es SPD und Grüne wollten, konnten CSU und CDU erreichen, dass eine dreifache Überbauung reicht. Für Anlagen bis 350 Kilowatt installierter Leistung wird eine Bagatellgrenze eingeführt. Für diese Anlagen bleibt es bei der Anforderung einer doppelten Überbauung. Damit wird rund die Hälfte aller bayerischen Anlagen von der dreifachen Überbauung ausgenommen.

Außerdem wird die Frist zwischen Ausschreibung und zweitem Vergütungszeitraum von zwei auf dreieinhalb Jahre verlängert. Es bleibt auch bei der Erhöhung des Flexibilitätszuschlags von 65 Euro pro Kilowatt auf 100 Euro pro Kilowatt sowie der Verlängerung der Anschlussförderung auf zwölf Jahre. Nicht verhindern konnten CSU und CDU die Reduzierung des Maisdeckels. „Diese ist ausdrücklich nicht sachgemäß. Leider haben SPD und Grüne hier aber ideologiegetrieben nicht eingelenkt.“

Insgesamt betrachtet stelle das Paket jedoch eine wesentliche Verbesserung zur aktuellen Lage dar und sei somit zustimmungsfähig, so Straubinger, betont aber auch: „Es braucht weitere wesentliche Anpassungen an die fachliche Praxis, um den Biogasanlagen eine Zukunft zu geben. Insbesondere Anlagen mit Wärmenetzen müssen anders betrachtet werden als die größeren Anlagen, die hauptsächlich Strom oder Biomethan produzieren. Das muss in einer möglichen Regierung unter Unionsführung klar gemacht und angepackt werden.“