CSU-Abgeordneter Straubinger stellt Gesetzentwurf vor

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Laufzeitverlängerung der drei verbliebenen deutschen Atomkraftwerke bis zum 31. Dezember 2024 in den Bundestag eingebracht. Er wird diesen Dienstagvormittag erstmals im Plenum behandelt.

„Wegen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ist unsere Energieversorgung massiv bedroht. Die Versorgungssicherheit unserer Bürger und unserer Betriebe muss aber unbedingt gewährleistet bleiben. Es wäre fatal, in der jetzigen Lage unsere verbliebenen Atomkraftwerke abzuschalten. Weil aber die Regierung beim Thema Atomkraft weiter zaudert, legen wir nun selber einen tragfähigen Gesetzentwurf vor“, so der CSU-Abgeordnete Max Straubinger in einer Pressemitteilung.

Straubinger untermauert die Initiative mit der Einschätzung der Wirtschaftsweisen, die einen Weiterbetrieb vorschlagen, sowie einer Studie des ifo-Institutes, wonach ein Weiterbetrieb 2023 eine preisdämpfende Wirkung von vier Prozent entfalte. Hinzu komme aus Straubingers eine psychologische Wirkung über die vier Prozent, da die Unternehmen bei einem positiven Signal mutiger wirtschaften können.

„Viele Bürger und Betriebe haben jetzt schon tiefe Sorgenfalten angesichts der kommenden Monate. In der aktuellen Lage ist jeder Beitrag zur Energieversorgung wichtig, der Staat sollte sich nicht aus ideologischen Gründen bestimmten Energieträgern verschließen. Das wäre unverantwortlich gegenüber der Bevölkerung und der Wirtschaft.“

Ziel des Gesetzes sei auch, Planungssicherheit für die Betreiber der Kernkraftwerke zu schaffen, so Straubinger: „Die Betreiber erwarten zurecht eine klare und zügige Lösung.“ Dazu sei es wichtig, dass die Bundesregierung endlich eine einheitliche Linie finde. „Die Ampel ist in Sachen Atomkraft komplett gespalten. Das ist politisch fatal und verantwortungslos“, kritisiert Straubinger und fordert die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen auf, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.